„Orte, die gut tun“

Leitfaden für die Umsetzung alternativer Grabstättenkonzepte

„Präambel
Orte, die gut tun“
• bedarfsgerechte Grabstättenkonzepte dienen dem Erhalt der Friedhofskultur
• Wiederbelebung durch Einbindung in bestehende Friedhöfe, keine Privatisie-
rung, die Hoheitsrechte bleiben beim Friedhofsträger
• gestaltete Gesamtanlage mit individuellen Grabzeichen für jede Grabstätte
• Grabzeichen aus europäischem Naturstein, aus nachhaltiger und handwerkli-
cher Herstellung
• Aufenthaltsqualität mit Sitzmöglichkeiten
• Barrierefreiheit, soweit möglich
• bevorzugt sind Reihengrabstätten als Urne- und/oder Erdgrab, mit gärtnerischer
Gesamt- und/oder Einzelpflege
• Trauerhandlungen bleiben möglich, d.h. Raum für eigene Grabpflege, Ablage
von Blumen und Grabschmuck
• Umsetzung durch regionale Steinmetzbetriebe und Friedhofsgärtner vor Ort
• dauerhafte Standsicherheit der Anlage und eine dem Stein entsprechende
Pflege
• Beratungen in friedhofsrelevanten Fragen (Satzungsfragen, Dienstleistungs-
richtlinie, Kalkulation, Gebühren und Versetzrichtlinien)